Scheidungsberatung
gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
Seit 1. Februar 2013 sind Eltern bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Scheidungsberatung zu absolvieren.
Es geht in dieser Regelung darum, sicherzustellen, dass Eltern erfahren, wie es Kinder während und nach einer Scheidung geht und was Sie als Eltern tun können, damit die Kinder dieses herausfordernde Lebensereignis gut bewältigen zu können. Denn auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, ist das für Kinder ein schmerzlicher Einschnitt in ihr Leben. In dieser emotional belasteten Zeit, die ja für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation ist, ist eine Unterstützung durch neutrale Fachleute sehr sinnvoll.
Die Eltern erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der
Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.